Stefanie Bode: Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Konversionstherapien von „Geschlechtsidentitäten“: Eine diskursive Analyse.

Vorbemerkung aus der Redaktion: im Vorfeld der Entscheidung des Gesetzes zum Schutz vor Konversionstherapie gab es eine kontroverse Diskussion über den Text und die Ausrichtung des zukünftigen Gesetzes, die sich vor allem mit den Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche bezog. Inzwischen ist das Gesetz verabschiedet. Der folgende Text befasst sich als ein Beitrag zur weiteren Diskussion mit einigen problematischen Aspekten des Gesetzes.

Einleitung

Am 07.05.2020 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zum Schutz vor (psychotherapeutischen) Konversionsbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen. Bezog es sich zunächst darauf, dass eine homosexuelle Orientierung nicht durch therapeutische Interventionen beeinflusst werden sollte, wurde mit dem Zusatz „Geschlechtsidentität“ am Ende des Gesetzgebungsprozesses auf Druck eines Transsexuellenverbandes die Transgender Frage hinzugefügt (dgti, 2019).

Erstaunlich ist, wie wenig Widerstand Berufs- und Fachverbände als Reaktion auf diesen Zusatz zeigten, führt dieses Gesetz doch potentiell zu einer Einschränkung der Methodenfreiheit und der psychotherapeutischen Sorgfaltspflicht. Es ist zu befürchten, dass den Beteiligten die Implikationen dieses Gesetzes entgangen sind.

 Als Psychotherapeutin mache ich mir Sorgen, dass Kindern und Jugendlichen mit einer Geschlechtsdysphorie zukünftig nicht adäquat geholfen werden wird. Als Feministin sorge ich mich um die gesellschaftspolitischen Folgen dieses Gesetzes. Zusammen mit Fachkolleginnen schrieb ich deshalb am 26.04.2020 einen Offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, in dem wir die Herausnahme des Merkmals „Geschlechtsidentität“ aus dem Gesetz forderten. Die Leitmedien ignorierten unseren Brief. Lediglich die LGBT+-Community diskutierte ihn mit einem einseitigen Empörungstenor und der Unterstellung, wir würden „Konversionstherapie für Transsexuelle“ befürworten sowie dem reflexartigen Vorwurf der „Transfeindlichkeit“.

Im Folgenden umreiße ich meine Kritik an dem Gesetzentwurf und beschreibe, wie ich denke, wenig beachtete Blickwinkel, unter denen man sich dem Thema Geschlechtsdysphorie/Geschlechtsinkongruenz (GD/GI) annähern kann. Ich thematisiere dabei ausschließlich den Zusatz „Geschlechtsidentität“ im Gesetz.

Der Gesetzentwurf

Die ersten beiden Seiten des Gesetzentwurfs umreißen seine wichtigsten Aspekte. Im ersten Teil („Problem und Ziel“) definiert er „Konversionstherapie“ als „Behandlungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken“ (BT-Drucks. 19/17278, S. 1). Eine Erläuterung, welche konkreten Vorgehensweisen unter diese Behandlungsmethode fallen, gibt es nicht (später wird das Kriterium der „Gerichtetheit“ einer Maßnahme als Kennzeichen genannt, S. 6f).

Der Entwurf bezieht sich zunächst auf die Weltgesundheitsorganisation, die Homosexualität im Jahr 1990 und Transsexualität im Jahr 2019 „aus der Liste der psychischen Krankheiten gestrichen“ gestrichen hat (ibd., S. 2). Letzteres trifft erst für die ICD-11 zu, die in Deutschland ab 2022 in Kraft treten soll, nicht aber für das amerikanische „Diagnosesystem Diagnostical and Statistical Manual of Mental Disorders“ (DSM-V). Sodann wird ein Beschluss des Weltärztebundes herangezogen, der sich jedoch ausdrücklich nur gegen Konversionsansätze bei Homosexualität, nicht jedoch hinsichtlich „Geschlechtsidentität“ geäußert hat (World Medical Association, 2017).  Als Drittes bezieht sich das Gesetz auf das Beschlussprotokoll des Deutschen Ärztebundes aus dem Jahr 2014, das sich ebenfalls gegen Konversionsbehandlung bei Homosexualität, nicht jedoch hinsichtlich „Geschlechtsidentität“, positioniert (Bundesärztekammer, 2014). Anschließend geht es im Entwurf des Gesetzes um das Fehlen wissenschaftlicher Nachweise für die Wirksamkeit von Konversionsbehandlungen. Auch an dieser Stelle werden nur „Änderung der sexuellen Orientierung“ genannt.

Im zweiten Teil („Lösung“) beschreibt der Entwurf die Zielpersonen des Gesetzes, ein „Beratungskonzept“ für die Öffentlichkeit und Ausnahmen des Gesetzes. Neben Ausübenden der Heilberufe zielt es auf „jedwede Person“, auch „Fürsorge- und Erziehungsberechtigte“ (BT-Drucks. 19/17278, S. 3). Bei Letzteren werde bei Verstößen „die Strafbarkeit“ begrenzt „auf Fälle der gröblichen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“ (S. 3). Ein „Beratungsangebot“ soll allen direkt und allen indirekt betroffenen Personen, also auch den Angehörigen und extern Beratenden, zur Verfügung stehen (S. 7). Diese Erklärungen legen nahe, dass das Gesetz zunächst nicht für Fälle gelten sollte, die auf „operative medizinische[n] Eingriffe und Hormonbehandlungen abzielte. Es war nicht darauf gerichtet  der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person oder ihrem Wunsch nach einem eher männlichen oder eher weiblichen körperlichen Erscheinungsbild zum Ausdruck zu verhelfen.“ (S. 2). Das tatsächlich verabschiedete Gesetz umfasst jedoch ausdrücklich diese Aspekte.

Theoretischer Kontext

International übergreifend weisen Statistiken einen deutlichen Anstieg an sogenannten Transitionswünschen bei Kindern und Jugendlichen nach (z. B. Aitken et al., 2015). Die Tavistock Klinik in London verzeichnet beispielsweise zwischen den Jahren 2009/2010 und 2018/2019 bei Mädchen einen Anstieg von 4250 %. Bei Jungen liegt dieser Wert bei 624 % (Gender Identity Development Service, The Tavistock and Portman NHS).

Sind es bei Kindern mit „Transitionswunsch“ bis zum Alter von 12 Jahren noch überwiegend Jungen (75% und höher, Zucker, 2017), werden es ab Pubertätseintritt deutlich mehr Mädchen, die „transitionieren“ möchten (Kaltiala et al., 2019). Dieser Trend bei den Mädchen besteht in den OECD-Ländern erst seit ca. 2006 (Aitken et al., 2015). In der Münchner Spezialambulanz der LMU liegt der Mädchen-Anteil bei 8:1 (Korte im Interview, Spiewak, 2020).

Auffallend ist ein überproportional hoher Anteil an gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung der Jugendlichen, die sich als „Transgender“ bezeichnen. So haben laut einer kanadischen Studie 75 % der jungen Frauen und 55 % der jungen Männer unter ihnen eine gleichgeschlechtliche Orientierung (Bungener et al., 2017).

Es gibt mindestens drei unterscheidbare Positionen, die sich in Definition, Ursachenverständnis, Umgang und Bewertung des Phänomens voneinander unterscheiden.

Das Transgender-Paradigma: „Im falschen Körper geboren“

Ein Großteil der Personen, die sich aktuell als „Transgender“ bezeichnen, proklamiert, dass sie im Gehirn, der Seele oder der Psyche, das soziale Geschlecht (Gender) oder die Geschlechtsidentität des anderen Geschlechts aufweisen. Dies ist an die Vorstellung einer „Gender-Essenz“ geknüpft, die sich in der Art von Bekleidung, Interessen, Charaktermerkmalen oder Verhaltensweisen manifestiere. Das biologische Geschlecht hat in dieser Vorstellung hingegen keine materielle Basis, sondern Geschlecht ist ein soziales Konstrukt. (Jeffreys, 2014)

Beispielhaft für die Vertretung des Transgender-Ansatzes ist die veröffentlichte Position des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Für das Ministerium beschreibt der Begriff „Geschlechtsidentifikation“: „Das innere Wissen und Empfinden über die eigene geschlechtliche Zugehörigkeit […] (auch ‚Geschlechtswissen‘ oder nur ‚Geschlecht‘)“. Das Ministerium betont auf seiner „Regenbogenseite“, dass die Geschlechtsidentität vom Körper unabhängig sei und vom „Gefühl“ oder „innerem Empfinden“ abhänge. Ein wichtiges Merkmal sei hierbei, dass es sich um eine Selbstbeurteilung handele. (BMFSFJ, o. J.)

Die Ursache der empfundenen Inkongruenz von Körper und Identität sehen die Vertreter dieses Ansatzes in einem biologischen Defekt oder einem anderen unbekannten „natürlichen“ Prozess. Das Ziel ist es dann, mit Hilfe von ärztlichen Eingriffen chemischer und/oder chirurgischer Art, den Körper dem inneren Empfinden „anzupassen“ (Jeffreys, 2014, S. 15). Personenstandsrechtliche Änderungen und chemische Pubertätsblockaden werden von dieser Seite als präventive Maßnahmen gegen  psychischen Störungen empfohlen. Das weitere Heranwachsen und der Eintritt in die Pubertät ohne chemische Einwirkung hingegen als „irreversible körperliche Entwicklung“ bezeichnet, die es unter Umständen zu verhindern gelte (BMFSFJ, 2017, S. 13).

Die stark angestiegene Nachfrage nach sozialen, medizinischen und rechtlichen „Transitionen“ interpretieren diese Vertreterinnen als Zeichen gestiegener Akzeptanz (BMFSFJ, 2017). Dem Geschlechterungleichgewicht in der Nachfrage begegnen sie allerdings mit Ratlosigkeit. Das von ihnen vorgebrachte Argument, diese Entwicklung spiegele eine gewünschte Entpathologisierung in der Gesellschaft wider, ist wenig überzeugend, gab es doch bei Homosexualität keinen vergleichbaren Anstieg als Folge der Entpathologisierung. Die erhöhte Psychopathologie innerhalb der Gruppe der „Transitionswilligen“ (Holt et al., 2016; Lai et al., 2010; Zucker, 2011) erklären diese Vertreter mit Minoritäten-Stress oder dem „Leidensdruck durch einen nicht ermöglichten Wechsel der sozialen Geschlechterrolle“ (BMFSFJ, 2017, S. 13).  

Der gender-kritische Ansatz: „Geschlechtsidentität“, „Gender“ und „Transgeschlechtlichkeit“ als soziales Konstrukt

Beispielhaft für die „gender-kritische“ Perspektive ist die Veröffentlichung „Gender hurts“ (2014) der lesbisch-feministischen Historikerin Sheila Jeffreys. Die Britin beschreibt „Transgenderismus“ als ein soziales Konstrukt, das aus einer Ideologie und dazugehörigen Praktiken besteht (Jeffreys, 2014).

Sie berichtet, dass Endokrinologinnen, Anästhesisten und Chirurginnen aufgrund medizinischer Entwicklungen Ende des 20. Jahrhundert die Vorstellung forcierten, dass es möglich sei, sein biologisches Geschlecht zu „wechseln“. Der Historiker Vern Bullough geht davon aus, dass „Transsexualismus“ ein iatrogenes Gesundheitsproblem ist, also ein Zustand, der erst durch die Medizin entstanden ist (2006, S. 4, zit. in Jeffreys, 2014, S. 21). Dem hier möglicherweise entgegengebrachten Einwand, dass es Transsexualität oder GI/GD bereits in allen Kulturen und zu allen Zeiten gegeben habe, ist zu entgegnen, dass jedoch keine Berichte bekannt sind, die belegen, dass sich diese Menschen das Leben nehmen wollten, weil ihr Geschlechtskörper nicht zu ihnen „gepasst“ habe, auch nicht, dass sie generell unter ihrem Körper besonders gelitten hätten. Auch wurde in diesen Kulturen nie behauptet, dass diese Menschen das andere Geschlecht seien.

Gender-kritische Feministinnen bzw. Radikalfeministinnen glauben nicht an einen essentialisierten Charakter von „Transsexualität“ oder „Geschlechtsidentität“. Ihrer Meinung nach basiert das Konzept „Geschlechtsidentität“ weitgehend auf Geschlechtsrollenstereotypen, ein Grund dafür, warum sie es gänzlich in Frage stellen. (Jeffreys, 2014)

In dem Überhang von Mädchen und homosexuell orientierten Jugendlichen in der Gruppe derjenigen, die sich als „Transgender“ bezeichnen, sehen sie einen Beleg dafür, dass es sich um ein sozial bedingtes Phänomens handelt (Jeffreys, 2014). Dabei betonen sie die Unterschiede innerhalb des Phänomens zwischen Frauen und Männern. Bei den Männern besteht, dem Sexualwissenschaftler Blanchard (2005) nach, ein Teil aus homosexuellen Männern, die sich unfähig fühlen, einen Mann zu lieben und gleichzeitig einen männlichen Körper zu haben. Der andere Teil bezieht sich auf Cross-Dresser, die das Kleiden und Auftreten als „Frau“ als Teil eines sexuellen Fetisches ausleben, was der Begriff „Autogynephilie“ beschreibt. Radikalfeministinnen sagen, dass sich dieser Fetisch aus der hierarchischen Stellung der Geschlechter in der Gesellschaft speist und von masochistischen und frauenabwertenden Zügen geprägt sei (Jeffreys, 2014). Bei Frauen führen sie die Selbstbezeichnung als transsexuell auf deren schlechtere gesellschaftliche Position und den Wunsch zurück, mehr bzw. den Männern ebenbürtigere Möglichkeiten und Perspektiven zu erhalten. Aufgrund des hohen Anteils Homosexueller unter diesen Frauen und Männern sprechen gender-kritische Feministinnen von einer Konversionstherapie mittels Transgenderismus (Jeffreys, 2014). Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin griff in einer Stellungnahme zu dem Konversionsverbotsgesetz diesen Gedanken auf, indem sie von einer „Homosexualitätsverhinderungsbehandlung“ sprach (DGSMTW, 2020, S. 2).

Empirische Forschungsergebnisse unterstreichen dieses Verständnis von Transgenderismus. So gilt eine hohe Korrelation von nicht geschlechtsrollenkonformen Verhaltensweisen in der Kindheit mit einer späteren gleichgeschlechtlichen Orientierung als gesichert (Zucker et al., 2011). Heute werden diese Kinder aber von Vertretern des Trans-Paradigmas als „Trans-Kinder“ kategorisiert. Eine sogenannte Geschlechtsdysphorie im Kindesalter ist aber ein stärkerer Prädiktor für eine spätere homosexuelle Orientierung als für eine anhaltende Selbstbezeichnung als transsexuell im Erwachsenenalter (Steensma et al., 2013).

Der Transgenderismus erfüllt nach der radikalfeministischen Sichtweise eine Reihe von Funktionen. Zum einen kann es darum gehen, nicht geschlechtskonforme Verhaltensweisen, die das System der Ungleichheit der Geschlechter bedrohen würden, von „korrektem“ geschlechtsbezogenem Verhalten abzugrenzen und Frauen somit in ihre Schranken zu weisen. Zum anderen spaltet er die feministische Bewegung und erlaubt es Männern, geschützte Frauenräume (wie z. B. Toiletten, Umkleideräume und Frauenhäuser, wie auch separatistisch-feministische und lesbische Räume) zu betreten. (Jeffreys, 2014)

Der medizinische Ansatz: „Eine Frage der Diagnostik“

Wie zu Zeiten der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts, in denen das Phänomen erstmals definiert wurde, gibt es unter Behandelnden einen Fachstreit über die beste Art der Behandlung von Transgenderpersonen. Ein Teil betrachtet operative Maßnahmen als eine Art „Verstümmelung“, ein anderer Teil hält sie für notwendig, um Leiden dauerhaft zu mindern (Jeffreys, 2014). Bestanden die Vertreterinnen der zweiten Sichtweise früher hauptsächlich aus Endokrinologen und Chirurgen (Bullough, 2006, zit. in Jeffreys, 2014), hat sich dieses Modell inzwischen auf die deutsche und die internationale Leitlinie für die Behandlung von Erwachsener mit GI/GD ausgeweitet.

Die deutsche S3-Leitlinie für Erwachsene „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung und Behandlung“ (2019), an deren Formulierungen die Bundesvereinigung Trans* mitgewirkt hat, empfiehlt für soziale, rechtliche und medizinische Transitionen - psychotherapeutisch ausschließlich „affirmative Praxis“. Die S3-Leitlinie gibt einen Mangel an kontrollierten Studien über Psychotherapie und Beratung in Zusammenhang mit Geschlechtsdysphorie zu. Sie deutet an, dass es Hinweise darauf gibt, dass konventionelle Psychotherapie Geschlechtsdysphorie mindern kann. Dennoch hält sie für ihre eindeutige Empfehlung die „therapeutischen Erfahrungen der selbst an der Leitlinienentwicklung beteiligten Mandatsträger_innen“ für ausreichend - ein beispielloser Vorgang: Die Leitlinie lehnt eine Psychotherapie als Voraussetzung für „körpermodifizierende Maßnahmen“ strikt ab.

1980 definierte das „Diagnostic and Statstical Manual“ (DSM-III) die Diagnose „Geschlechtsidentitätsstörung“ („Gender Identity Disorder“) erstmalig als psychische Störung. Das 2013 veröffentlichte DSM-5 veränderte auf Druck von Transgender-Verbänden diese Bezeichnung in „Geschlechtsdysphorie“. Das Hauptkriterium, welches nicht geschlechtskonform auftretende Menschen von solchen mit GD diagnostisch unterscheiden soll, ist der subjektive Leidensdruck (DSM-5, 2013).

Die 2022 in Kraft tretende ICD-11 nennt die „Störung der Geschlechtsidentität“ nun „Geschlechtsinkongruenz“ (WHO, 2018). Die Diagnose soll nicht mehr unter „Mentalen und Verhaltensstörung“ gelistet sein, sondern unter „conditions related to sexual health“. Transvestitismus (F65.1) ist ganz gestrichen. Auffällig ist, wie stark bei diesem Vorgang gesellschaftspolitische Überlegungen im Bereich der Diagnostik und Behandlungsempfehlung eine Rolle spielen.

Kritikerinnen des trans-affirmativen Ansatzes verweisen auf Studien, die belegen, dass Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen nicht unbedingt durch medizinische Maßnahmen verschwindet und sich die Zufriedenheit mit dem eigenen Körper nicht anhaltend verbessert (z. B. De Vries et al., 2011). Eine qualitativ hochwertige Langzeitstudie belegt sogar eine höhere Suizidrate, mehr Suizidversuche und mehr stationäre psychiatrische Aufenthalte bei Erwachsenen nach operativer „Geschlechtsangleichung“ als bei einer gematchten Vergleichsgruppe ohne medizinische Einwirkungen (Dhejne et al., 2011). Weitere Studien weisen nach, dass sich bei bis zu 88 % der Kinder und Jugendlichen die Geschlechtsdysphorie im Lauf der Zeit von selber wieder auflöst, sofern Ärzte nicht interveniert haben (z. B. Singh, 2012; Steemsma et al., 2013). Auch ist belegt, dass eine Geschlechtsdysphorie eher persistiert, wenn Kinder sozial transitionieren (Steemsma et al., 2013). Sogenannte Detransitionierte, also Menschen, die dem Glauben nicht mehr anhängen, einen „falschen Geschlechtskörper“ zu haben und eine hormonelle Medikation einstellen, beklagen, dass der affirmative Ansatz das einzige Narrativ war, das ihnen ärztlicherseits entgegengebracht wurde (Holt, 2020; Brunskell-Evans, 2019). In dem hier beschriebenen medizinischen Paradigma halten es typischerweise behandelnde Ärztinnen für das Wichtigste, „Persisters“ (die mit anhaltender Geschlechtsdysphorie) von „Desisters“ (solche mit nur vorübergehender Geschlechtsdysphorie) diagnostisch zu unterscheiden, um die Zahl der unausweichlich vorkommenden „Regretter“ (Bereuende) möglichst niedrig zu halten (Clarke & Spiliadis, 2019). Eine zuverlässige Abgrenzung der beiden Gruppen ist jedoch nicht möglich (Korte & Wüsthof, 2015).

Eine Studie der Medizinerin und Public-Health-Expertin Lisa Littman (2018) zeigte, dass es sich bei einem Großteil der Jugendlichen, die sich einen anderen Körper wünschen, um eine eher plötzlich auftretende Geschlechtsdysphorie handelt, die über soziale Nachahmung („social contagion“) innerhalb der Peer-Group oder über soziale Netzwerke und Internetforen zu entstehen scheint. Sozialpsychologisch bekannte Prozesse wie Belohnung in Form von Aufmerksamkeitserhalt, Fehlattributionen innerer Leidenszustände, die positive Wirkung eines Gruppenzugehörigkeitsgefühls, die Selbstaufwertung durch das Gefühl, etwas Besonderes zu sein bzw. die Entlastung durch den Erhalt einer „Diagnose“ könnten hierbei eine Rolle spielen. Manche Mediziner sehen den Anstieg an Jugendlichen mit GI/GD in einer erhöhten medialen Aufmerksamkeit für dieses Phänomen, einer Entstigmatisierung und einem größeren Bewusstsein über medizinische Möglichkeiten in diesem Feld begründet. Andere vermuten als Ursache gesellschaftliche Stigmatisierung von nicht geschlechts-konformen Verhaltensweisen bei Heranwachsenden (Aitken et al., 2015; Marchiano, 2017). Laut dem Münchner Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte resultiert das Entdecken einer „Trans-Identität“ bei Jugendlichen häufig aus psychischen Problemen, Orientierungslosigkeit und dem Gefühl, eine (vermeintliche) Lösung für vielfältige Probleme gefunden zu haben. Sie könne ein Coping-Mechanismus für Gewalt- und Ausgrenzungserfahrungen sein und habe phänomenologisch Ähnlichkeiten mit Essstörungen und anderen selbstverletzenden Verhaltensweisen (Korte et al., 2008; Zink, 2018; Weber, 2020).

Welches „Problem“ konstruiert das Gesetz gegen Konversionsbehandlungen?

Das Gesetz stellt erstens psychotherapeutische Behandlungen bei sich als „transgender“ bezeichnenden Kindern und Jugendlichen als problematisch dar, sofern sich die Behandlungen nicht an einem affirmativen Trans-Paradigma orientieren. Zweitens werden mangelnde Kenntnisse über „Geschlechtsidentität“ – was als Euphemismus für eine „Transgender“-Identität verwendet wird – problematisiert. Hier wird lediglich auf eine bestimmte Art von „Wissen“ Bezug genommen. Nämlich das „Wissen“, welches innerhalb eines Trans-Paradigmas produziert, für wahr gehalten und als allgemeingültiges „Wissen“ verkauft wird. Andere Sichtweisen auf „Geschlechtsidentität“ und den sozialen, pädagogischen und therapeutischen Umgang damit erklärt dieser Diskurs für weiterbildungsbedürftig.

Der Entwurf entproblematisiert gleichzeitig medizinische Eingriffe bei diesem Personenkreis. Sind es einerseits Psychotherapeuten, denen Weiterbildungsbedarf in diesem Bereich unterstellt wird, wird andererseits eine Berufsgruppe als bereits wissend und richtig handelnd definiert: diejenigen Endokrinologen und Chirurgen, die diesen Personenkreis medizinisch invasiv „behandeln“.

Welche Vorannahmen unterliegen dieser Präsentation des „Problems“?

Es wird vorausgesetzt, dass die Allgemeinheit soziale, rechtliche und medizinische Transitionen ermöglichen soll und dies das Beste für die Betroffenen sei. Aus der Perspektive heraus, dass Geschlechtsinkongruenz und eine darauf basierende gegengeschlechtliche Identität keinen Krankheitswert haben, ist die unausgesprochene Annahme hier, dass das Gesundheitssystem und die Solidargemeinschaft dafür zuständig seien, für das subjektive Wohlbefinden dieser definierten Gruppe zu sorgen. Das selbst dann, wenn es für das Anhalten einer Steigerung des subjektiven Wohlbefindens durch medizinische Maßnahmen noch keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt und die Studienlage für eine klare Behandlungsempfehlung insgesamt unzureichend bis widersprüchlich ist.

Die Problematisierung impliziert, dass es nur eine Art geltenden Wissens gäbe, nämlich die des Trans-Paradigmas und dass alternative Ansichten durch „Aufklärung“ verändert werden müssten. Die Annahme ist demnach, dass alles, dem Trans-Paradigma Entgegengesetzte rückständig, gefährlich und schädlich sei. 

Eine weitere Vorannahme dieses Gesetzentwurfs ist es, dass das hier verwendete Konzept „Geschlechtsidentität“ ähnlich dem der sexuellen Orientierung sei und gleich bewertet und geschützt werden müsse. Die geforderte Affirmation einer „Geschlechtsidentität“, die in einem psychotherapeutischen Rahmen typischerweise erst dann überhaupt thematisiert wird, wenn sie mit Leid verbunden ist und mit einem sozialen oder medizinischen Transitionswunsch einhergeht, setzen die Verfasser mit dem Respektieren einer homosexuellen Orientierung gleich. Dabei wird implizit davon ausgegangen, dass eine Geschlechtsdysphorie bzw. das Gefühl, den „falschen Körper“ zu haben und der Wunsch nach einer Transition etwas „Natürliches“, gar Positives und ohne Krankheitswert sei. Insgesamt wird die Tatsache, dass Sexuelles konflikthaft ist, ausgeschlossen. Die Diskussion um Transgender geht mit einer politisch forcierten Entpathologisierung einher, Es wird vorgegeben, es gäbe einen wissenschaftlichen und öffentlichen Konsens über das zugrunde liegende Konstrukt Geschlechtsidentität. Dass Geschlechtsidentität nicht an den Körper gebunden und Identitäten vom Gesetzgeber zu schützende Eigenschaften seien, wird als weitere unausgesprochene Annahme vorausgesetzt. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Zustand, sich speziell dem anderen Geschlecht „zugehörig“ zu fühlen, einen höheren Stellenwert habe als beispielsweise dem Gefühl, einer anderen Altersgruppe, einer anderen Körpergröße oder einer anderen Hautfarbe „zugehörig“ zu sein.

Auf dem Hintergrund der Untersuchugen zu dem Thema (siehe oben) könnte man sogar den Schluss ziehen, dass medizinische, soziale und rechtliche Transitionen gerade eine Form der Konversionstherapie darstellen könnten. Eine Inkongruenz von Körper und der eigenen Wahrnehmung zur „Geschlechtszugehörigkeit“ wird in der Lesart vieler Befürworter des Gestzes als biologisches, nicht als psychosoziales Phänomen betrachtet. Medizinische Interventionen sind dann lediglich Mittel, biologische „Defizite“ zu beheben. 

Was wird bei der offiziellen Begründung des Gesetzes verschwiegen?

In der vorgestellten Problematisierung wird die Frage nach den Gründen für den starken Anstieg von sich als „trans“ definierenden Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren sowie der überproportional hohe Anteil an Mädchen in dieser Gruppe vermieden. Ebenso die überproportional häufige homosexuelle Orientierung bei Jugendlichen mit solchen Vorstellungen. Nicht berücksichtigt wird, wie Kinder und Jugendliche zu dieser Selbstdefinition kommen und woran sie dies festmachen.

Nicht thematisiert werden die Folgen einer trans-affirmativen psychotherapeutischen und pädagogischen Praxis für Kinder und Jugendliche. Studien belegen, dass soziale Transitionen der stärkste Prädiktor für das Anhalten einer Geschlechtsdysphorie sind (Steensma et al., 2013). Wenn Kinder Pubertätsblocker einnehmen, führt dies in der Regel dazu, dass sie später gegengeschlechtliche Hormone einnehmen. Dies wiederum stellt den ersten Schritt eines irreversiblen körperlichen Eingriffes im Rahmen einer medizinisch induzierten optischen und hormonellen Veränderung des Körpers dar (De Vries et al., 2011). Verschwiegen wird bei diesem Prozess häufig die Möglichkeit des Bereuens. Das Gesetz übersieht, dass Langzeitstudien fehlen, die eine positive Wirkung affirmativer psychotherapeutischer oder medizinischer Interventionen unterstreichen würden. Es negiert wissenschaftliche Belege, die eine schädliche Wirkung nahelegen.

Viele wissen nicht, dass es in Deutschland keine gesetzlich bindenden Altersschutzgrenzen für „geschlechtsangleichende“ Operationen gibt, sondern lediglich Empfehlungen. Hierzulande werden Brustamputationen, sehr häufig bei körperlich kerngesunden 17- und 16-jährigen, wahrscheinlich auch bei 15-jährigen Mädchen durchgeführt. Nachweislich führen deutsche Ärzte mit der Einwilligung der Sorgeberechtigten genitalchirurgische Operationen an Minderjährigen durch, die sich im „falschen Körper“ fühlen. Hier müsste der Gesetzgeber zum Schutz der Heranwachsenden dringend eingreifen! Andere Länder haben dies bereits verstanden. In Großbritannien verkündete kürzlich die Gleichstellungsministerin, dass eine Altersschutzgrenze von 18 Jahren für körpermodifizierende Maßnahmen an Jugendlichen mit GI/GD eingeführt werden soll. Damit reagiert die Regierung auf massive Proteste von Feministinnen im Rahmen der Konsultationen für die geplante Änderung des Personenstandsgesetzes („Gender Recognition Act“) und auf erste Klagen betroffener Frauen (White, 2020; Holt 2020). Auch Schweden ruderte zurück. Ein 2018 erlassenes Gesetz ermöglichte bereits 15-Jährigen eine „geschlechtsangleichende“ Operation ohne die Einwilligung der Sorgeberechtigten. Zwei Jahre später gab die Regierung zu, dass diesem Gesetz Falschinformationen zugrunde lagen (Socialstyrelsen ändrar seg- ej lämpligt med könnskorrigerande kirurgi innan 18, 2020).

Dass bei psychischen Symptomen eine Identifikation mit der Symptomatik zu dessen Verstärkung oder Persistieren beiträgt, ist ein weiteres Argument gegen die Affirmation von mit Leid behaftetem Identitätserleben. Im psychiatrischen Kontext ist diese Tatsache schon länger bekannt. Symptomverstärkend wirken dabei die Aufmerksamkeitslenkung auf Beschwerden, die Formierung einer maladaptiven Identität, das Selbsterleben als vom Schicksal getroffen zu sein und die Teilnahme an selbsthilfegruppenähnlichen Netzwerken (Huibers & Wessely, 2006).

Den starken Außeneinflüssen und dem Druck, denen Kinder und Jugendlichen bei ihrer Identitätsfindung und den Bewertungen ihrer körperlichen Veränderungen in der Pubertät unterliegen, trägt ein anderes, aktuell vor wenigen Jahren verabschiedetes Gesetz sehr wohl Rechnung: Das Werbeverbot von Schönheitsoperationen für Kinder und Jugendliche (BMG, 2019). Dieses Werbeverbot berücksichtigt, dass Kinder und Jugendliche vor spezifischen sozialen und kulturellen Einflüssen geschützt werden müssen, da sie besonders stark von Vorstellungen und Bildern über das äußere Erscheinungsbild beeinflusst werden. Hier wird ihnen keine Weitsichtigkeit zugesprochen und informierte Einwilligungsfähigkeit aufgebürdet.

Welche Folgen aus diesem Gesetz?

Das Gesetz verstärkt das Denken in traditionellen Geschlechtervorstellungen bei den Betroffenen und den sie begleitenden Helfern. Diskursiv als Ausdruck der Selbstbestimmung konzeptionalisiert, bedeutet die Eigenbeurteilung, die Selbstdefinition des betroffenen Subjekts, eine Handlungsanweisung für die helfenden Akteurinnen. Die deklarierte gegengeschlechtliche Selbstidentifikation wird unkritisch als Ausdruck freier Entfaltung oder als körperliches Defizit deklariert. Das Gesetzt kann dann so verstanden werden, als stellten Psychotherapeuten eine mögliche Gefahr dar, vor der Kinder und Jugendliche geschützt werden müssten. Dagegen erscheinen die in der Gender-Medizin Arbeitenden Tätigen als die ausschließlich positiv zu bewertenden Helfer.

Entsprechend der schon erkennbaren Tendenz (siehe oben), ist zu vermuten, dass immer mehr Kinder und Jugendliche glauben können, im „falschen Körper“ geboren zu sein und entsprechende medizinische Einwirkung wünschen. Sie sind damit verstärkt einem medikalisierten Kontext mit weitreichenden irreversiblen Folgen ausgeliefert, dessen zukünftiges Leiden nicht absehbar ist. Homosexualität kann zudem durch diese Entwicklung wieder stärker marginalisiert werden.

Psychotherapeuten könnten als Folge der gesetzlichen Bestimmungen die Behandlung dieses Klientels aus berechtigter Sorge vor einer Anzeige immer häufiger ablehnen. Die Beratung bliebe dann wenigen, vermutlich einseitig überzeugten, Psychotherapeuten überlassen. Die bisherige Gate-Keeper-Funktion im Vorfeld einer medizinischen Einwirkung entfällt, was den Forderungen der Transgender-Lobby entspricht.

Eine Folge des Gesetzes für die Eltern könnte sein, dass sie immer seltener wagen, die Aussagen ihres Kindes über eine Selbsterklärung als „transgender“ in Frage zu stellen. Aus Mangel an umfassenden Informationen und Angst vor Stigmatisierung könnten sie  häufiger und unbedachter sozialen Transitionen und bereits prä-pubertären chemischen Eingriffen bei ihren Kindern zustimmen.

Mir scheint, die Möglichkeit einer offenen Diskussion wird durch das Gesetz eingeschränkt. Das Trans-Paradigma zu hinterfragen, wird möglicherweise schneller als „Hate-Speech“ gebrandmarkt. Eine Debatte über Schäden der Gender-Medizin, die Fragwürdigkeit des Konzepts „Geschlechtsidentität“ in diesem Kontext und die Kritik am trans-affirmativen Ansatz wird zunehmend verhindert, zumindest erschwert.

Wege aus dem Dilemma

Vor allem in Großbritannien, zunehmend auch in Deutschland und anderen Ländern, haben sich zahlreiche Fraueninitiativen gegründet, die das Trans-Paradigma entschieden zurückweisen. Sie kämpfen dafür, dass die Kategorie Geschlecht, die an den Körper und die Zweigeschlechtlichkeit gebunden ist, nicht durch die Kategorie Geschlechtsidentität und die Idee eines biologischen Geschlechterspektrums ersetzt wird. Es geht ihnen um den Erhalt geschützter Frauenräume und darum, die negativen Folgen des Trans-Paradigmas auf Körper und Psyche der direkt Betroffenen, auf homosexuelle Lebensweisen und auf die Gesellschaft zu verdeutlichen. Beispielhaft sei die globale Organisation Women’s Declaration International genannt.

Ein zweiter gegenläufiger Diskurs basiert auf der „Detransitioner-Bewegung“. Viele der Frauen, die diese Bewegung anführen, bezeichnen als Gründe für ihr damaliges Eintreten für das Transgender-Paradigma eine Ablehnung der geschlechtsrollenspezifischen Erwartungen, Hass auf den weiblichen Körper, verinnerlichte Misogynie und Lesbophobie an (z. B. Evans, 2019; Holt, 2020). In Großbritannien haben Aktivistinnen das „Detransition Advocacy Network“ ins Leben gerufen. In Deutschland haben Aktivistinnen die englischsprachige Plattform http://post-trans.com ins Leben gerufen.

Drittens haben sich Eltern von Kindern und Jugendlichen, die sich als „transgender“ bezeichnen, zusammengeschlossen. Sie sehen den affirmativen Ansatz, den sie im Umgang mit ihren Kindern beobachten, kritisch. In Deutschland haben Eltern dazu die Initiative Trans Teens Sorgeberechtigt gegründet.

Ein alternativer therapeutischer Ansatz wäre es, diesen Patientenkreis als psychisch belastete, hilfsbedürftige, aus verschiedensten Gründen häufig sozial isolierte und in der Schule gemobbte Individuen zu betrachten, die sich Zughörigkeit und Bestätigung wünschen. In diesem Modell würden ihre Ideen als den Körper abwertend und realitätsnegierend bewertet werden. Statt Affirmation könnte man ihrem Erleben und Leiden damit begegnen und Orientierung geben, indem man sich mit ihnen kritisch über gesellschaftliche Ungleichheiten, Heterosexualität, Geschlechterstereotype und dem Suchen nach hilfreichen Rollenmodellen auseinandersetzt. Wie bei Menschen mit ähnlicher Symptomatik, z. B. im Bereich der körperdysmorphen Störung, des selbstverletztenden Verhaltens oder der Essstörungen würden Behandelnde auch hier Entscheidungen und Ansichten der Betroffenen aufnehmen, hinterfragen und Motive und Hintergründe für einen Wunsch nach Veränderung des Körpers und die Flucht in eine gegengeschlechtliche Fantasie wachsam erkunden. Ein kritischer Ansatz würde Kindern helfen, sich mit ihrem Körper auszusöhnen und sie darin bestärken, sich zu verhalten, wie sie möchten, ohne dass die Kinder einen Bezug zu der Vorstellung einer „Geschlechtsidentität“ herstellen müssten (Brunskell-Evans, 2019).

 

Zur Autorin: Dipl.-Psych. Stefanie Bode arbeitet freiberuflich als Psychotherapeutin (VT) und Beraterin, schließt gerade einen Master in Politikwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ab. Sie engagiert sich bei der Frauenrechtsinitiative Women's Declaration International. Kontakt:

 

Quellenverzeichnis

Aitken, M., Steensma, T., D., Blanchard, R., Van der Laan, D., P., Wood, H., Fuentes, A., Spegg, C., Wasserman, L., Ames, M., Fitzsimmons, C., L., Leef, J., H., Lishak, V.,             Reim, E., Takagi, A., Vinik, J., Wreford, J., Cohen-Kettenis, P., T., de Vries, A., L., C., Kreukels, B., P., C., & Zucker, K., J. (2015). Evidence for an altered sex-ratio in clinic referred adolescents with gender dysphoria. J Sex Med, 12, 756–76. doi.org/10.1111/jsm.12817http. www.regenbogenportal.de/geschlechtsidentitaet-und-ausdruck/https

BMFSFJ (2017). Zusammenfassung Forschungsergebnisse und Erkenntnisse des BMFSFJ aus der Begleitarbeit zu der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter- und Transsexualität“ (IMAG) (Band 12https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zusammenfassung-forschungsergebnisse-und-erkenntnisse-des-bundesministeriums-fuer-familiehttps—senioren--frauen-und-jugend-aus-der-begleitarbeit-zu-der-interministeriellen-arbeitsgruppe—inter--und-transsexualitaet---imag-/120646

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Verzeichnis amtlicher Drucksachen

BT-Drucks. 19/17278
Drucksache des Deutschen Bundestages 19/17278 vom 19.02.2020: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen.