Jürgen Hardt: Stellungnahme zum Digitalen Versorgungsgesetz (DVG), im November 2019

"Auch wenn wir die Welt nicht retten können: vielleicht dann doch das Individuum." - Stellungnahme zum „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG): ein digitalistischer Größenwahn, der behandelt werden muss, um Schaden abzuwenden!

Jede einzelne Psychoanalytikerin und jeder einzelne Psychoanalytiker sollte sich der Pressemitteilung von DGPT und VAKJP anschließen und im Einklang mit zum Teil wesentlich kritischeren Stellungnahmen anderer Verbände betonen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht auf „Kosten des Datenschutzes“ und des „Rechts auf Informationelle Selbstbestimmung“ durchgesetzt werden darf. Zu der im DVG geplanten Datenpraxis  - die Weitergabe, Speicherung und Auswertung von Patientendaten ohne deren Einwilligung - sind bereits schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden, die nach kompetenter juristischer Einschätzung das Verfassungsgericht als berechtigt beurteilen und ihnen stattgeben, das heißt, das Gesetz als verfassungswidrig beurteilen wird. Ein Verfahren am Verfassungsgericht dauert allerdings aus verfahrensrechtlichen Gründen meist sehr lange, so dass die Gefahr besteht, dass sich eine unrechtmäßige Praxis einbürgert, die als unabänderlich gegeben hingenommen werden wird. Deswegen ist es dringend erforderlich von psychoanalytischer Seite deutliche Kritik zu äußern.

PsychoanalytikerInnen können sich auch der Mahnung anschließen, dass bei allen Gesetzen, die die Krankenversorgung betreffen, das Wohl der Patienten und nicht „die drängenden Interessen der Gesundheitsindustrie“ im Zentrum stehen müssen. Wobei die Digitalisierungsvorhaben des Gesundheitswesens in Gänze ethisch höchst zweifelhaft oder sogar verwerflich sind, denn Digitalisierung soll gegen die berechtigten Sorgen um den Vertrauensschutz in Behandlungsbeziehungen mithilfe von Strafauflagen und Bonuszahlungen durchgesetzt werden. Damit wird neben der ökonomistischen Verrechnungslogik nach Effizienzen eine höchstumstrittene ökonomistische Ethik in der Heilkunde eingeführt, die zu einer Korruption therapeutischer Ethik verleiten soll.

Darüber hinaus sollten PsychoanalytikerInnen betonen,  dass es sich bei Informationen über psychoanalytische Behandlungsprozesse um „Daten“ besonderer Art handelt. Es sind höchstpersönliche Erfahrungen und Einsichten, die nur mit strengster Diskretion und unter dem Siegel absoluter Vertraulichkeit „generiert“ werden können, außerdem entziehen sie sich digitaler Verrechnung, weil sie keinen binären Charakter haben, das heißt, dass sie nicht in digitaler Sprache darstellbar sind. Weil Daten nicht vor Ort, sondern vermittelt (medial) über lange – oft nur schwer erkennbare und nicht nachvollziehbare – Wege zentral verarbeitet werden, besteht die Möglichkeit, dass sie fehlgeleitet, abgegriffen und missbraucht werden, sowie in vielen Kopien trotz Löschungsfristen unendlich erhalten bleiben. Die für die psychoanalytische Behandlungsbeziehung essentielle Vertraulichkeit ist insofern grundsätzlich gefährdet. Das für den psychoanalytischen Behandlungsprozess erforderliche Containment verträgt kein Leck – nicht einmal dessen Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, -  weil ansonsten die Überschreitung bewusster Redeintensionen unverantwortlich wäre und ein Misstrauen in die Behandlungs- und Forschungssituation einzieht, die Regression und absolutes Sich - Anvertrauen unmöglich macht.

Des Weiteren werden mit der unendlich großen Datenflut die Bedürfnisse des „entfesselten“ (F. Hengsbach) Gesundheitsmarktes und das mit ihm eng verknüpfte neoliberale Wissenschaftsverständnis bedient. 

Exkurs: So ist wissenschaftshistorisch bemerkenswert, dass der Gründungsvater des Neoliberalismus, Friedrich August von Hayek, in vielen Schriften gegen die „Anmaßung des Wissens“ durch Einsicht polemisiert und stattdessenden die unendliche Wissensmenge gepriesen hat; so wird er heute als einer der Väter der künstlichen Intelligenz (Datenverarbeitung unter Verzicht auf Einsicht) angeführt. Als abschreckendes Beispiel von Unwissenschaftlichkeit galt ihm die Psychoanalyse, von der er nach einem kurzen jugendlichen Flirt tief enttäuscht war. Dieses Schicksal teilte er mit seinem philosophischen Vertrauten, Sir Karl Popper, der eine letztlich neoliberal organisierte und von Hayeks Denkansätzen beeinflusste Wissenschaft propagierte, indem er das Bemühen um Einsicht als irreführend brandmarkte und stattdessen ein freies Marktgeschehen als Regulativ von wissenschaftlicher Wahrheit propagierte. 

Die riesige Datenmenge wird nur noch maschinell beherrschbar sein: Algorithmen werden Muster und Korrelationen erkennen; wahrscheinlich wird die weitere Auswertung an künstliche Intelligenzen (KI) übergeben. So werden Einzelfälle (Individuen) statistisch effizienter Behandlung zugeführt. Das wissenschaftliche Bemühen, Einsicht in die Dynamik, gar in den Sinn eines individuellen Symptoms zu gewinnen, tritt demgegenüber zurück, wird aufgegeben, zudem als unwissenschaftlich entwertet.

Die im Gesetz erkennbare digitalistische Gigantomanie verkennt die Erfordernisse individueller Behandlung. Verantwortliche Diagnostik folgt einem individuellen Pfad, der mit den Beschwerden der Patienten beginnt, auf dem sich individuelles Leid und jeweilige individuelle therapeutische Kompetenz treffen; Befunde (diagnostische Daten) werden erst sinnvoll im Verfolgen von Fragestellungen und leiten dann methodisch weitere diagnostische Schritte ein. Schon heute ist erkennbar, dass gerade unerfahrene Therapeuten an der Überfülle von „Daten“ leiden, weil sie „den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen“ (C. Wieland). Man spricht in anderen Bereichen vom „Informational Overload“, der schwerwiegende Probleme stellt. 

Informationswissenschaftler betonen, dass Technologie die Probleme des Informational Overload nicht lösen, nur mildern können; sie schlagen aber technische Hilfen vor: „intelligent agents, ranking algorithms, cluster analysis, web mining / data mining, web graph algorithms und schließlich personalization, recommendations, and collaberative filtering“ (C.N. Carlson). Diese technische, das heißt nicht-menschliche, Beherrschung der für das menschliche Auffassungsvermögen unübersehbar großen Datenmenge muss über die technische Organisation hinaus durch eine Verbesserung der Kenntnisse der Benutzer (user) ergänzt werden, die in jedem einzelnen Fall genau wissen müssen, was, wann, wofür gebraucht wird und was die angebotenen „Daten“ für ihre Fragestellung beantworten können. Das heißt ihnen wird empfohlen, der Methode des diagnostischen Pfades zu folgen. 

Die im Gesetz deutlich erkennbare Fantasie, durch unendlich große Datenmengen wissenschaftlichen Fortschritt zu befördern, erinnert an den Weisheitsbegriff der Unterhaltungsindustrie mit ihrem Wettbewerb um völlig marginale unorganisierte „Kenntnisse“. Dieser Auffassung von Wissen steht das redliche Bemühen der Psychoanalyse schroff entgegen; sie besteht darauf, dass verständnisvolle Einsicht in Einzelfälle nur vorsichtige Verallgemeinerung zulässt, indem Ähnlichkeiten aufgesucht, Typen und funktionale Gruppierungen gebildet werden usw.

Die Psychoanalyse steht im Widerstreit zu der, den Gesundheitsmarkt beherrschenden, ökonomistischen Logik, die mit der totalen Digitalisierung eine enge Verbindung eingegangen ist und zusammen sowohl ethische als auch methodische Grundpositionen der Psychoanalyse in Frage stellen. Das im erweiterten DVG zum Ausdruck kommende wissenschaftliche Wissenschafts- und Fortschrittsverständnis erweist sich ebenfalls als mit psychoanalytischen Denk-Maximen unvereinbar. Während die Wissenschaft der großen Datenmenge von Beginn an vom Ziel, Wahrheit mit Einsicht zu verbinden, absah, hält die Psychoanalyse entgegen dem dominierenden Trend der Zeit an Einsicht als Behandlungs- und Forschungsziel fest.

Anschrift des Verrfassers:
Dipl.-Psych. Jürgen Hardt
Goethestr. 10
35578 Wetzlar

 

siehe  dazu auch die Gemeinsame Pressemitteilung zur Änderung von § 303 SGB V im Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) von DGPT und VAKJP