Mit "Reality Shows" haben die privaten Fernsehanstalten ein Format im Fernsehen etabliert, bei dem Anerkennungsbedürfnisse der Show Teilnehmer und der Voyerismus der Zuschauer für die "Quote" ausgebeutet werden. Solche Shows unterminieren systematisch die Sensibilität dafür, dass der Mensch einen persönlichen Schutzraum braucht, um angstfrei er selbst sein zu können, indem sie aus kommerziellen Interessen in diesen Raum eindringen. Zur Rechtfertigung eines solchen Vorgehens wird damit argumentiert, dass es sich schließlich um volljährige Menschen handelt, die sich freiwillig für die Teilnahme an solchen Shows entscheiden. Als ob dadurch die Frage überflüssig würde, was ethisch zulässig an dem ist, was Menschen bereit sind zu tun. Jetzt wird bei RTL mit einem neuen Reality Format auch auf diese Legitimation verzichtet. In einem Menschenexperiment werden Babys Teenagern für einige Tage "ausgeliehen", damit diese überprüfen können, ob sie reif sind für eine Familiengründung. Eine ständige Anwesenheit von Ärzten sowie das Recht der Eltern, das Experiment jeder Zeit abzubrechen, wird als angeblich fürsorgliche Absicherung des Experiments ausgegeben. Es wird dabei nicht gefragt, was mit Eltern los ist, die bereit sind, ihr Baby "auszuleihen", und was man von Ärzten halten soll, die mit ihrer Anwesenheit ein Vorgehen legitimieren, welches das Grundbedürfnis des Kindes nach Schutz und zuverlässiger Präsenz der Eltern übergeht. Im Folgenden dokumentieren wir einige Protestschreiben, die von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Fachverbänden an RTL gerichtet worden sind.
Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV), Kommission Öffentlichkeit und interdisziplinärer Dialog
Schreiben an die RTL-Redaktion 14.05.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
das in Ihrer Pressemappe beschriebene Experiment, Jugendlichen für vier Tage aus pädagogischen Gründen ein Baby anzuvertrauen, das dafür von seinen Eltern getrennt wurde, zeigt eine erschütternde Unkenntnis über die Bedeutung sicherer Bindung gerade in der frühesten Kindheit und zeugt von einem Mangel an Einfühlung in das Geborgenheitsbedürfnis von Säuglingen.
Jede Trennung von den Eltern ist für Säuglinge und Kleinkinder eine intensive seelische und körperliche Belastung, zumal wenn sie in fremder Umgebung mit fremden Menschen mehrere Tage andauert. Die unter diesen Bedingungen unvermeidliche Erschütterung des Sicherheitsgefühls, die von Verlust- und Verlassenheitsängsten begleitet wird, kann lebenslang wirksame psychische Beeinträchtigungen mit sich bringen. Diese entwicklungspsychologischen Tatsachen sollten in Ihrer Fach-Redaktion eigentlich als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden.
Da die Filme bereits gedreht sind, ist der Schaden für Eltern und Kinder bereits entstanden. Da das RTL-Menschenexperiment aber grundsätzlich ethisch verwerflich ist, sollten Sie auf eine Ausstrahlung der Sendungen verzichten.
Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e.V. gegr. 1953 (VAKJP)
Pressemitteilung 14.05.2009
Babys sind keine Versuchskaninchen!
Kinderpsychotherapeuten fordern, dass RTL die neue Reihe "Erwachsen auf Probe" nicht sendet.
"Säuglinge und Babys befinden sich mit ihren Müttern und Vätern in hochsensiblen Entwicklungsprozessen", erläutert Christine Röpke vom Bundesvorstand der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland (VAKJP).
Röpke ist eine erfahrene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in der Eltern-Säuglings-Psychotherapie und fordert, dass die familiäre Intimität von Baby und Eltern erhalten bleiben muss. "Wir Kinderpsychotherapeuten halten solche öffentlichen Pseudo-Experimente mit Babys für ethisch äußerst bedenklich und fordern, dass RTL diese Reihe zurückzieht", unterstreicht Peter Lehndorfer, Bundesvorsitzender, den Standpunkt der Kinderpsychotherapeuten, "es ist stets unverantwortlich, Babys für einen Reifetest fremder Jugendlicher zu instrumentalisieren. Das Format als Fernsehshow macht es dabei nur schlimmer, weil es die Folgen für die Babys verharmlost und Nachahmer auf den Plan ruft. " Die analytischen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten unterstreichen mit dieser Forderung an den Fernsehsender RTL ihre fachliche Sicht. Hier wird eine Grenze überschritten. Sensationsgier wird befriedigt und dabei werden die emotionalen Bedürfnisse besonders der Babys nicht beachtet. Wer psychische Belastungen bei Babys in Kauf nimmt - und das zeigt ja der angebliche Sicherheitsaufwand von RTL -, weil er sie Stress und Angsterfahrungen aussetzt, handelt unverantwortlich. Er zeigt sein komplettes Unverständnis für früheste Entwicklungsprozesse und eine mangelnde Sensibilität für Kleinstkinder. Dies darf keine Modellfall werden dafür, dass mit Babys öffentlich sensationsheischend experimentiert wird.
Bundespsychotherapeutenkammer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilung
RTL: Show-Experimente mit Babys
Strengere Mediengesetze gefordert
Berlin, 12. Mai 2009:
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert strengere Mediengesetze, die Säuglinge vor TV-Experimenten schützen. Anlass für diese Forderung ist eine neue RTL-Serie ab Juni, in denen Teenager ihre elterlichen Fähigkeiten an fremden Säuglingen testen. Der Kölner TV-Sender erweckt dabei den Eindruck, als könne man ein sieben Monate altes Baby einige Tage von seinen Eltern trennen, ohne dessen Gesundheit zu gefährden.
"Babys brauchen ihre Eltern - jeden Tag", stellte Peter Lehndorfer, Vorstand der BPtK, in Berlin fest. Die Fähigkeit, sich zu binden, entwickelt der Mensch im frühesten Kindesalter. "Ein Baby braucht seine Eltern tagtäglich wie seine Nahrung. " Eine zu lange Trennung kann für ein kleines Kind schnell zu einem traumatischen Erlebnis werden. Das Kind erlebt die Trennung als absoluten, endgültigen Verlust der Eltern. "Eine Trennung von der wichtigsten Bezugsperson kann Kinder seelisch überfordern und langfristig schwere psychische Störungen verursachen", erklärt BPtK-Vorstand Lehndorfer. "Wer seine Kinder für eine TV-Show tagelang fremden Personen überlässt, riskiert, dass sie später psychisch erkranken und z. B. depressiv oder hyperaktiv werden oder lebenslang klammern", warnt Lehndorfer.
"RTL treibt sein TV-Geschäft mit fragwürdigen Show-Experimenten voran", kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. "Ein TV-Sender sollte nicht einmal den Anschein erwecken, als dürfe man mit Babys experimentieren. Wir können nur hoffen, dass die Babys nicht tatsächlich tagelang ihre Eltern entbehren mussten. " Schwer verständlich sei auch, dass der Sender überhaupt Eltern fand, die bereit waren, sieben- bis 14monatige Säug- linge für ein Show-Experiment zur Verfügung zu stellen. Was auch immer die Eltern für sich oder ihre Kinder erreichen wollen, dies ist der falsche Weg. RTL erhöht seine Einschaltquoten, die Zuschauer werden unterhalten - und das Baby? Es hat nichts davon, bestenfalls trägt es keinen Schaden davon. "Die Länder sollten prüfen, ob die geltenden Mediengesetze ausreichen, um Kinder vor gesundheitsgefährdenden TV-Experimenten zu schützen", forderte Richter. Schon jetzt können Jugendämter bei Verdacht prüfen, ob nicht eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Hessen
Stellungnahme der LPPKJP Hessen zu "Erwachsen auf Probe" - RTL-Show mit geliehenen Babys
auf ptk-hessen.de
Eine neue Show bei RTL will sich Aufmerksamkeit mit dem Verleihen von Säuglingen an jugendliche Paare verschaffen.
Die Hessische Psychotherapeutenkammer (LPPKJP) fordert aus diesem Anlass umfassende Gesetze zum Schutz von Säuglingen vor TV-Experimenten. Die neue RTL-Serie ist aus psychotherapeutischer Sicht nicht zu verantworten und eine Gefahr für das Kindeswohl!
Der Fernsehsender RTL hat ein Konzept für eine neue Reality-Show entwickelt, in der Teenager mit den Schwierigkeiten und Problemen der frühen Elternschaft konfrontiert werden sollen: Minderjährigen Paaren werden vom Sender Säuglinge aus anderen Familien für eine mehrtägige Probe als Eltern zur Verfügung gestellt, um „am lebenden Objekt“ reale Erfahrungen mit den fremden Kindern machen zu können.
Das ist ein Übergriff auf Leib und Leben von Säuglingen. Er markiert einen ernsthaften Einschnitt der privaten Rundfunkmedien im Umgang mit der Würde menschlicher Wesen. Die vertraglich vereinbarte mehrtägige "Vermietung" von nicht einmal einjährigen Säuglingen zum Zweck der Vermarktung in einer Fernsehshow, stellt einen fundamentalen Bruch zwischenmenschlicher Vertrauensbeziehungen dar, der von den Produzenten des Senders RTL in einer Art von Beihilfe provoziert und gefördert wird. Das in unserer Gesellschaft garantierte Recht auf Menschenwürde gilt auch für diejenigen, die zu ihrer Wahrung aus eigenem Antrieb noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind. Das Recht auf Menschenwürde wird dadurch, dass Babys zur Ware in der Unterhaltungsindustrie gemacht werden, verletzt.
Die psychische und physische Abhängigkeit eines Babys von seiner Umgebung betont, in welcher Weise Erwachsene für seinen Schutz verantwortlich sind und zu garantieren haben, dass es menschenwürdig behandelt wird. Eine solche Abhängigkeitsbeziehung darf keinem medial inszenierten Experiment überlassen werden. Die Schutzbedürftigkeit eines Kindes einem Experiment auszusetzen, das zudem noch behauptet, dem Zweck der Sozialisierung von Jugendlichen zu dienen, gefährdet in höchstem Maße die seelische und damit auch die physische Gesundheit eines Kindes.
Die Psychotherapeutenkammer Hessen wendet sich daher entschieden gegen diese Form des Umgangs mit Säuglingen/ Kleinkindern in der geplanten Show, weil hierdurch die Gesundheit von Menschen aufs Spiel gesetzt und Prinzipien unseres Zusammenlebens in ihr Gegenteil verkehrt werden: Schutzbedürftige Säuglinge werden zum Zwecke der medialen Vermarktung einem Experiment überlassen.
Während in anderen Shows erwachsene Menschen bereitwillig ihre Privatsphäre öffentlich zur Vermarktung anbieten, handelt es sich hier um Kinder, deren Schutz den Eltern anheim gestellt ist. Deswegen sind nicht nur die Ziele der Fernsehanstalt äußerst fragwürdig sondern auch das Interesse von Eltern, die ihr Kind als Ware in den Medien ‚vermarkten’. Die Intensionen der Eltern sind zu hinterfragen und nicht einfach hinzunehmen, geschweige denn zu befördern. Hier gilt es, ethische Regeln zu entwickeln, was man Kindern im medialen Bereich zutrauen kann bzw. zumuten darf. Das naturgegebene Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihren Vorstellungen zu pflegen und zu erziehen, erreicht dort seine Grenzen, wo das Wohl des Kindes nicht nur nachhaltig beeinträchtigt, sondern gefährdet wird. Schon jetzt sollten Jugendämter bei dem vorgesehen medialen Projekt prüfen, ob nicht eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Die Psychotherapeutenkammer Hessen fordert Versammlung und Programmausschuss der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien auf, die Ausstrahlung der Serie ‚Erwachsen auf Probe’ zu verhindern, sich für eine ethisch vertretbare Darstellung der Probleme des Erwachsenwerdens einzusetzen und Kriterien zu entwickeln, die den Rechten und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen würdig sind.
PRESSEMITTEILUNG
Ärzte des Uniklinikums München protestieren gegen Ausstrahlung der RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe"
Aus kinderärztlicher und kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht gefährdet diese Sendung, in der 7 - 14 Monate alte Säuglinge für 4 Tage von ihren Eltern getrennt und fremden jugendlichen Paaren übergeben wurden, die Entwicklung dieser Kinder, sowohl der Säuglinge als auch der Jugendlichen. Die Sendung könnte den falschen Eindruck erwecken, dass es ohne Gefährdung der körperlichen und psychischen Gesundheit möglich ist, Säuglinge in diesem Alter fremden Menschen ohne Eingewöhnung zur Betreuung für mehrere Tage zu überlassen.
Säuglinge entwickeln im ersten Lebensjahr eine sichere Bindung an ihre Bezugspersonen. Im Alter zwischen 7-14 Monaten sind sie auf dem Höhepunkt dieser Entwicklung und unterscheiden sehr genau, ob sie von ihrer vertrauten Bindungsperson oder von Fremden versorgt werden. Auf die Trennung von ihren Bindungspersonen - in der Regel den Eltern - und die Betreuung durch Fremde reagieren sie mit Angst und Panik. Sie protestieren, weinen, zeigen psychosomatische Reaktionen, wie etwa Schlaf- und Essstörungen, und lassen sich von Fremden kaum oder gar nicht beruhigen. Im Gegenteil, sie erfahren durch Körperkontakt mit Fremden noch mehr Stress. Insgesamt erleben die Säuglinge eine große Stressreaktion, die die Möglichkeiten ihres Gehirns zur Selbstregulation überfordern. Die Trennung für mehrere Tage kann erhebliche, lang wirkende Konsequenzen für die Bindungsentwicklung und die Stressregulation haben, den Beginn einer psychopathologischen Entwicklung mit desorganisierten Bindung bedingen und im Extremfall eine posttraumatische Belastungsstörung mit langfristigen Ängsten vor Trennungen und Alleinsein nach sich ziehen. Die Folgen solcher Trennungen sind in der Bindungsforschung gut bekannt, da früher Säuglinge und Kinder nach der abrupten Trennung von ihren Bezugspersonen in Kinderkliniken, Heimen und zur Pflege bei fremden Pflegepersonen aufgenommen wurden. Auf Grund der erheblichen Trennungsreaktionen der Kinder und der psychischen Stressreaktionen mit anfänglichem Protest und Weinen, später mit Pseudoanpassung und Depression, werden Kinder heute - wo immer möglich - mit ihren vertrauten Bindungspersonen im Krankenhaus aufgenommen oder über einen längeren Zeitraum eingewöhnt, bis sie die fremden Personen als weitere Bindungspersonen akzeptieren. Nur wenn das Wohl und die Entwicklung eines Kindes wegen Gewalt und Vernachlässigung akut gefährdet sind, ist eine Trennung des Kindes von seinen Bindungspersonen gerechtfertigt, um größeren Schaden vom Kind abzuwenden.
Es ist zu vermuten, dass in der RTL-Sendung die Bindung der Eltern an ihre Kinder, das sog. Bonding, bereits beeinträchtigt gewesen sein muss, denn Eltern mit einer sicheren Bindungsentwicklung an ihre Kinder würden zu einem solchen Experiment nicht zustimmen und ihre Kinder hierfür nicht zur Verfügung stellen. Es ist aber auch davon auszugehen, dass die Eltern über die Konsequenzen der Teilnahme für ihre Säuglinge nicht ausreichend aufgeklärt wurden und ihnen womöglich mitgeteilt wurde, dass die Teilnahme ihrer Säuglinge vollkommen ohne Gefahr für ihre Kinder sei, da Fachleute im Hintergrund zur Verfügung stünden und die Eltern selbst wegen der Kameraübertragung die Reaktionen ihrer Kinder beobachten und ggf. das Experiment abrechen könnten. In der Regel kämpfen Eltern darum, bei ihrem Kind bleiben zu können und trennen sich nicht freiwillig, oder nur wenn es wegen medizinischer Maßnahmen gar nicht anders möglich ist. Die Eltern leiden unter solchen nicht vermeidbaren Trennungen sehr. Auch für Geld würden sie unter normalen Umständen ihr Kind nicht fremden Menschen überlassen, die noch Jugendliche sind und mit ihrem Kind in keiner Weise vertraut sind.
Überforderung für jugendliche Protagonisten
Für die Jugendlichen ist dieses Experiment ebenfalls sehr stressvoll und es ist nicht auszuschließen, dass sie in schwierige Situationen geraten sind, die ihre Fähigkeiten, etwa ein länger weinendes Baby zu beruhigen, sehr fordern bis überfordern können. Wahrscheinlich ist genau diese Reaktion für das Publikum von RTL mit eingeplant. Im Extremfall wäre zu befürchten, dass die Jugendlichen auch die Kontrolle über sich und ihre Gefühle verlieren und dem Baby schaden könnten. Ob die zu erwartenden stressvollen Situationen die Jugendlichen vor einer frühen Schwangerschaft und Elternschaft abschrecken können, was didaktisch durch das Experiment angestrebt werden soll, steht zu bezweifeln. Auf jeden Fall können Babys in diesem Alter nicht für ein solches pädagogisches Ziel missbraucht werden. Sollten sich die Babys ohne Protest rasch auf einen Kontakt mit den fremden Jugendlichen einlassen und den zu erwartenden Trennungsprotest vermissen lassen, ist zu befürchten, dass die Babys bereits in ihrer Entwicklung zu ihren Bindungspersonen eher eine gestörte Bindung entwickelt haben könnten. Unter diesen Umständen benötigten die Eltern und Säuglinge bald möglich eine therapeutische Hilfestellung.
Ob die Säuglinge eine länger dauernde Schädigung von der Trennung entwickeln, hängt sehr von den feinfühligen Bindungsfähigkeiten der Eltern ab. Diese können aber bezweifelt werden, denn sonst hätten sie ihre Babys nicht für ein solches Experiment zur Verfügung gestellt.
Es kann vermutet werden, dass aus der Sicht des Kinderschutzes hier vorsätzlich, geplant und aus niedrigen Beweggründen Säuglinge missbraucht und das Kindeswohl und die Würde der Kinder und der Jugendlichen verletzt wurden, so dass diese großem Stress, emotionaler Gewalt im Sinn einer Kindesmisshandlung ausgesetzt wurden. Auch die Jugendlichen wurden missbraucht und in eine für sie stressvolle Situation gebracht, in der sie im schlimmsten Fall womöglich ein Baby durch ihr Handeln geschädigt hätten, was zu Schuldgefühlen und Versagensängsten führen und eine positive Einstellung zu Säuglingen und Elternschaft eher verhindern könnte. Dies wurde womöglich billigend in Kauf genommen.
Kontakt:
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Dietrich Reinhardt
Direktor des Dr. von Haunerschen Kinderspitals Tel: 089/5160-7701
Prof. Dr. med. Dietrich G. von Schweinitz
Direktor der Kinderchirurgie im Dr. von Haunerschen Kinderspital
Priv. Doz. Dr. med. Karl Heinz Brisch
Leiter der Pädiatrischen Psychosomatik und Psychotherapie im Dr. von Haunerschen Kinderspital Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut Psychiater, Nervenarzt, Facharzt für Psychosomatische Medizin Bindungsforscher und Psychoanalytiker Tel: 089/5160-3709 oder über die Pressestelle
Klinikum der Universität München
Im Klinikum der Universität München (LMU) sind im Jahr 2007 an den Standorten Großhadern und Innenstadt etwa 500.000 Patienten ambulant, poliklinisch, teilstationär und stationär behandelt worden. Die 44 Fachkliniken, Institute und Abteilungen verfügen über mehr als 2.300 Betten. Von insgesamt 9.700 Beschäftigten sind rund 1.700 Mediziner. Forschung und Lehre ermöglichen eine Patientenversorgung auf höchstem medizinischem Niveau. Das Klinikum der Universität München hat im Jahr 2007 etwa 57 Millionen Euro an Drittmitteln eingeworben und ist seit Juni 2006 Anstalt des öffentlichen Rechts.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.klinikum.uni-muenchen.de